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622 Abgeordnete und ihr Input

Ein konstruktiver Beitrag:

Sehr geehrter Herr Erwin@Geheimrat und Freunde,

im Namen von Wolfgang Neskovic, MdB darf ich Ihnen die Antwort des Büro Neskovic, MdB zu Ihrer Mail vom 15 November 2007 übermitteln. Sie beschreiben mit Ihrer Listung zur tatsächlichen Vertretung der genannten Gruppen zum Teil wohlbekannte Mängel der repräsentativen Demokratie des Grundgesetzes. In der Reihenfolge Ihrer Listung:

1. Die entfallenen Wahlstimmen sind zu einen dem gemischten Wahlsystem aus Verhältniswahl und Mehrheitswahl, zum anderen der Sperrklausel (5 % ) im Wahlgesetz geschuldet. Griffe man auf eine reine Verhältniswahl zurück, würde man den Wählern die Möglichkeit nehmen, einen bestimmten Kandidaten (statt einer Liste) zu wählen. Dies stärkte die Rolle der Parteien gegenüber Einzelkandidaten, da erstere die Liste aufstellen.
Die Sperrklausel lässt Stimmen "unter den Tisch fallen", verhindert aber zugleich eine Zersplitterung des Parlaments mit allen unguten Folgen. Die Geschichte der Bundesrepublik zeigt aber, dass es immer wieder auch kleinen Gruppierungen gelang, in den Bundestag zu gelangen.

2. Weil niemand zur Wahl gezwungen werden kann, drückt sich in der Anzahl der teilnehmenden Wähler nie die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung aus. Es ließe sich aber sagen, dass der Verzicht auf die Teilnahme an der Wahl auch eine Wahlentscheidung ist. Es ist dann weiterhin eine offene Frage, ob nicht auch die Nichtteilnehmer repräsentiert werden, da sie die konkrete Zusammensetzung des Bundestages anderen Wählern ja bewusst überließen. Wir tendieren dazu, diese Frage mit "ja" zu beantworten.

3. Die Repräsentation des Bundestages betrifft natürlich nur Wahlberechtigte. Dahinter steckt die Überlegung, dass es zur aktiven Teilnahme an der politischen Gestaltung eines gewissen Reifezustandes bedarf. Würden Sie Dreijährigen die Teilnahme an der Wahl gestatten, so würde deren "Wahlentscheidung" wohl eher die Auffassungen der Eltern widerspiegeln. Familien mit Kindern wären dann "wahlstärker" als kinderlose Eltern. Sie wissen vielleicht, dass es Stimmen in der Wissenschaft gibt, die genau darin aber auch einen sinnvollen Bonus für kinderreiche Familien sehen wollen. Die Meinungen sind hier so bunt - wie die Möglichkeiten.
Aus unserer Sicht könnte aber zumindest das Wahlalter signifikant gesenkt werden. Es ließe sich gut begründen, dass etwa wählen dürfen sollte, wer auch strafmündig ist.

4. Ihren letzten Zweifel vermögen wir nicht zu teilen. Auch für im Ausland lebende Deutsche gilt, dass sie sich an der Bildung des Bundestages mit ihrer Stimme beteiligen dürfen sollen. Sei es, weil sie irgendwann heimkehren werden. Sei es, weil sie zumindest in einem Land der Erde Mitbestimmungsrechte haben sollten. Hier sehen wir keinen echten Diskussionsbedarf.

5. Zusammenfassung:
Wir sind der Auffassung, dass man zu den Punkten 1 - 3 durchaus Veränderungen des Wahlsystems bedenken darf. Zugleich sollte aber klar sein, dass ein "Drehen an den Stellschrauben" der Demokratie Vor - und Nachteile zugleich bringen wird. Mängel, die man beseitigt, bringen so neue, andere Mängel hervor. Beispiel zu 1.): Wer auf eine Sperrklausel verzichten möchte, gewinnt nicht nur die Einberechnung ansonsten entfallender Stimmen - sondern muss gleichzeitig erwarten, dass er auf einen Zwang zur Bündelung von politischen Meinungen verzichtet. Das politische System kann sich zerfasern und die Bildung regierungsfähiger Mehrheiten erschweren.

Wir hoffen, diese kleine Darstellung war für Ihr Projekt von Wert.

Mit freundlichem Gruß
im Auftrag Mark Wagner
(Büro Neskovic, MdB)


Büro Wolfgang Neskovic, MdB
Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Mitglied des Deutschen Bundestages Stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses
Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums

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