GeheimRat

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Allgemeine Grundlagen#no.204047

Art 1: Allgemeines

Folgende Allgemeine Grundlagen (AG) sind Bestandteil allen Miteinanders und aller Verträge mit GeheimRat, nachfolgend GeheimRat genannt, die anderen nachfolgend PARTS genannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen gegenseitiger Bestätigung in E-Mail- oder Fax-Form, ein generalisierter Ausschluss dieser AG ist unwirksam. GeheimRat sind berechtigt, diese Allgemeinen Grundlagen zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Veröffentlichung der AG erfolgt im Internet unter https://GeheimRat.com/gb.html. Wird den geänderten und/oder ergänzten AG nicht innerhalb von 23 Tagen nach deren Veröffentlichung widersprochen, so werden diese wirksam.
Wird fristgemäß widersprochen oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Ausstieg aus den vereinbarten Regeln offenbar, so sind GeheimRat berechtigt, Verträge und das Miteinander zu kündigen.
Im Falle einer Aufkündigung sind sämtliche Forderungen gegen GeheimRat sowie deren Ableitungen unwiderruflich verwirkt, Ansprüche von GeheimRat gegenüber PARTS gelten als unmittelbar bestätigt.
Im Falle der Unwirksamkeit eines Teils der Vereinbarung, soll dieser in Reflexion anfänglicher Intention formuliert werden. Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrige Wirksamkeit nicht.

Art 2: Miteinander

• Grundlagen für das Miteinander und die Beurteilung dessen, stellen das cluetrain-manifest, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) sowie die Hauptsätze der Komplexität dar.
• PARTS von GeheimRat verpflichten sich zur Wahrung des Copyrights und betrachten sämtliche übermittelten Daten immer auch als urheberrechtlich relevant.
• Jegliche Kommunikation wird über E-Mail und alternativ über Fax geführt. Beide Seiten stellen dabei ihre E-Mail- und Fax-Erreichbarkeit sicher und informieren einander über diesbzgl. Veränderungen.
• Telefon und persönliche Gespräche dienen der emotionalen Erweiterung und/oder emotionalen Absicherung, dies gilt im Besonderen in dissenten Situationen.
• Es gilt die Grundregel, 'jeder trägt Verantwortung für seine verantworteten und so vereinbarten Bereiche'.
• Werden unvereinbart Kapazitäten des anderen (Know-how, spezifische Qualitäten, Zeit, Gedankenleistung) in Anspruch genommen, dann besteht damit die Grundlage für eine Rechnungsstellung.
• Die Parteien verpflichten sich im Falle eines Dissens eine angemessene Auseinandersetzung per E-Mail zu führen (z.b. für einen Zeitraum von 6 Wochen mit 6 wöchigem Abstand zur eingetretenen Situation). Hierbei können z.b. die 2k_futurisms© von eyes2k mailto:eyes2k.dock sowie Schuldanerkenntnisse zur Anwendung gebracht werden. Führt dies nicht zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung, so sollen mit EODC-Zertifikat ausgestattete Stellen hinzugezogen werden. Schlichtungsstellen ohne EODC-Zertifikat stellen maximal zusätzliche Betrachtungen zur Verfügung und haben keine bindendere Kraft.
• Die Nutzung von Hierarchien und Schleusungen wie dies aus nationalstaatlichen Überlegungen bekannt ist, sind grundsätzlich unwirksam und unbedingt zu vermeiden.
• Sogenannte 'Üblichkeiten' finden keine, auch keine argumentative Anwendung.

Art 3: Honorare und Kosten

• Honorare berechnen sich nach Tagessätzen (derzeit EUR 600,-) oder über Grundpauschalen. Letztere werden bei Vermittlung von spezialisiertem Wissen je nach Komplexität der vorliegenden Situationen/Probleme in Grundeinheiten zu je EUR 1.200,- berechnet.
• Für die Bearbeitung analoger Datenträger von PARTS fallen folgende Kosten an: EUR 20,- pro Seite + MwSt, zzgl Hardware-Pauschale in Höhe von 8%, mindestens EUR 25,- bei Rundung auf volle 5, zusätzliche Leistungen nach Aufwand, weitere Kosten ebenfalls nach Aufwand.
• Bei unvereinbarter Übersendung von Einschreiben und/oder niedergelegten Schriftstücken durch PARTS fallen mindestens Honorare in Tagessatzhöhe plus MwSt sowie eine 6-fache Strafgebühr für aktive Mobilitätspressung an.
• PARTS von GeheimRat verpflichten sich offene Rechnungen, sofern diesen nicht begründet innerhalb der angekündigten frist (spätestens 23 Tage) widersprochen wurde, mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von EUR 12,- pro Woche nach Ablauf der Zahlungsfrist sowie einer Säumnis von 1/100 pro Monat zu begleichen, sofern keine andere einvernehmliche Regelung getroffen wird. Klärungsversuche werden nach den oben ausgeführten Regelungen zu dissenten Situationen geführt.

Art 4: Formen des Miteinander

• Network-Beziehung, Kooperation, Joint Venture → projekt- und/oder prozessorientierte Vereinbarung.
• Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehung → zielformulierte Auftragssituation.
• Artist/Futurist - Aufgeber (jemand, der für einen Problemkomplex nach Weiterführung oder/und einer Erweiterung sucht) → Prozessvereinbarung.

Art 5: Lizenzen

Sofern Lizenzen von GeheimRat genutzt werden, erfolgt die Abrechnung alle 6 Monate. Die Lizenzabrechnung stellt grundsätzlich eine Bringschuld dar. Jede Veröffentlichung sowie jede Unterlizensierung, sofern diese vereinbart sind, müssen umgehend per E-Mail dem Lizenzgeber bekannt gemacht werden. Im Falle unvereinbarter Lizenznutzung oder -vergabe, nichtangekündigter Abrechnungsverzögerung und/oder Untreue bei Abrechnungen kann neben der Nachforderung der Lizenzgebühr eine 6-fache Strafgebühr verlangt werden, die nach Ablauf von 24 Monaten unvereinbarter nNutzung zu einer 12-fachen und nach 36 Monaten zu einer 24-fachen Strafgebühr ausformuliert werden kann. Darüber kann hierdurch eine Lizenznutzung verwirkt werden.

Art 6: Haftung und Gewährleistung

Lizenzen und Leistungen von GeheimRat bewegen sich in Grenzbereichen. Wegen der bekannten Risiken ist insofern eine Gewährleistung und/oder Haftung für Erfolg, Misserfolg, Gewinne oder Schäden in jeglicher Ausprägung ausgeschlossen.



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